Hospizgespräch Juni 2023

Ja und Nein –

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit

Die Bezeichnung Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FZNF) schließt im Gegensatz zu den Begriffen Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) oder Sterbefasten eine künstliche Ernährung- und/oder eine Flüssigkeitszufuhr (z.B. per Sonde, Venenzugang) mit ein. Nicht zum FVNF zählt die Appetitlosigkeit bei chronischen und akuten Erkrankungen unterschiedlicher Genese oder bei hohem Alter. Als Patient*innengründe zum FVNF werden das Bedürfnis, die Umstände des eigenen Todes zu kontrollieren, am liebsten zuhause, die Sinnlosigkeit des Lebens, eine ineffektive Symptomkontrolle angegeben. Aber auch der Wunsch, anderen nicht zur Last zu fallen sowie die Wahrnehmung des „natürlichen“ Sterbens .

Zur Begleitung beim FVNF ist das ausführliche, unvoreingenommene Gespräch mit den Betreuten und den Angehörigen über Selbstbestimmung und Selbstdisziplin, über physische, psychische-seelische und soziale Situationen grundsätzliche Voraussetzung. Dabei sollten immer auch Alternativangebote der Hospiz- und Palliativbegleitung deutlich gemacht werden. In der terminalen Krankheitsphase ist es der Situation und der Gesamtverfassung zu eigen, dass kalorische Bedarfe und ein grundsätzliches Gefühl von Hunger und Durst schwinden. Hier ist eine Substitution nicht angezeigt.

Wann ist die Begleitung beim FVNF geboten? Wann können oder sollen Einrichtungen oder Einzelpersonen eine Begleitung des FVNF, der nach Auffassung auch des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. nicht zum primären Aufgabenrepertoire gehört, ablehnen? Prof. Dr. med. Winfried Hardinghaus geht auf rechtliche Fragen ein, z.B. ob es sich beim FVNF um einen Suizid handelt oder nicht und was auf dem Totenschein stehen sollte.

Referent

Prof. Dr. med. Winfried Hardinghaus

Chefarzt Klinik für Palliativmedizin am Franziskus-Krankenhaus Berlin

Vorsitzender Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.

Kategorie

Hospizarbeit

termin

26. Juni 2023

19.00 Uhr

Kosten

Eintritt frei

veranstaltungsort

Ärztekammer des Saarlandes
Faktoreistraße 4
1. Obergeschoss
66111 Saarbrücken

Das Saarbrücker Hospizgespräch richtet sich an Betroffene und ihre Angehörigen, an Ärzt*innen, Pflegende und andere medizinische Berufsgruppen, an Seelsorger*innen und Sozialarbeiter*innen, an ehrenamtlich Tätige und alle Interessierten jeglichen Alters.

Hinweis für Ärzte: Die Veranstaltung ist durch die Ärztekammer des Saarlandes mit 3 Weiterbildungspunkten zertifiziert.

Wir bitten Sie zur besseren Planung um eine vorherige Anmeldung Ihrer Teilnahme am Saarbrücker Hospizgespräch. Diese können Sie direkt hier bis zum 23.06.2023 vornehmen.

Anmeldung zum Hospizgespräch Juni 2023

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