Hospizgespräch März 2023

Betreuungsrechtsreform –

Wichtige Neuerungen im Jahr 2023 und aktueller Stand in Deutschland

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die z.B. wegen einer körperlichen oder psychischen Krankheit, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Frau Rechtsanwältin Daniela Lordt, Fachanwältin für Familienrecht, gibt einen Einblick in das Betreuungsrecht und stellt die wichtigste Eckpunkte der Reform vor, die seit dem 01.01.2023 in Kraft getreten sind. Sie eröffnet damit eine Themenreihe rund um das Thema „Vorsorge von Patient*innen“, die durch die Themen „Advance Care Planning“ und „Patient*innenverfügung“ in darauffolgenden Hospizgesprächen komplettiert wird.

Referentin

Daniela Lordt

Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht der Kanzlei Giring Lordt Wölk Rechtsanwälte PartGmbB

Kategorie

Hospizarbeit

termin

27. März 2023

19.00 Uhr

Kosten

Eintritt frei

veranstaltungsort

Ärztekammer des Saarlandes
Faktoreistraße 4
1. Obergeschoss
66111 Saarbrücken

Das Saarbrücker Hospizgespräch richtet sich an Betroffene und ihre Angehörigen, an Ärzt*innen, Pflegende und andere medizinische Berufsgruppen, an Seelsorger*innen und Sozialarbeiter*innen, an ehrenamtlich Tätige und alle Interessierten jeglichen Alters.

Hinweis für Ärzte: Die Veranstaltung ist durch die Ärztekammer des Saarlandes mit 3 Weiterbildungspunkten zertifiziert.

Wir bitten Sie zur besseren Planung um eine vorherige Anmeldung Ihrer Teilnahme am Saarbrücker Hospizgespräch. Diese können Sie direkt hier bis zum 24.03.2023 vornehmen.

Anmeldung zum Hospizgespräch März 2023

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