Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hospizakademie Saar der St. Jakobus Hospiz gGmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Hospizakademie Saar der St. Jakobus Hospiz gGmbH (nachfolgend „Hospizakademie“) gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen, soweit nicht im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden.

Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden finden keine Anwendung, es sei denn, die Hospizakademie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu Veranstaltungen der Hospizakademie erfolgt über das Online-Anmeldeformular. Mit der Anmeldebestätigung durch die Hospizakademie kommt der Teilnahmevertrag zustande. Die Anzahl der Teilnehmenden ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht, sofern die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.

Organisatorische Informationen zur Veranstaltung (z. B. Ablauf, Zeiten, Veranstaltungsort) werden in der Regel etwa eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail übermittelt.

Hinweis zur Barrierefreiheit:

Nicht alle Tagungsräume sind barrierefrei. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über einen bestehenden Unterstützungsbedarf. Wir prüfen gerne gemeinsam geeignete Lösungen.

3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Sie umfassen, soweit nicht anders angegeben, die Teilnahme sowie Seminarunterlagen Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie An- und Abreise sind, sofern nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht enthalten.

Bei mehrteiligen Veranstaltungen ist grundsätzlich eine Teilnahme an allen Modulen vorgesehen; eine Teilbuchung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4. Durchführung der Veranstaltungen
Die Hospizakademie behält sich vor, notwendige inhaltliche, organisatorische oder personelle Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.

Ein Anspruch auf Durchführung durch bestimmte Referentinnen oder Referenten besteht nur, wenn diese ausdrücklich als verbindlich benannt wurden.

Bei Online- oder Hybridveranstaltungen sind die Teilnehmenden für die erforderlichen technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich.

5. Rücktritt durch Teilnehmende
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) möglich. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Hospizakademie.

Bei einem Rücktritt werden folgende Stornopauschalen erhoben:

  • bis einschließlich 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der Teilnahmegebühr,
  • 27 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr,
  • ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich. Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist jederzeit kostenfrei möglich.

6. Absage, Änderungen und Durchführungsvorbehalt durch die Hospizakademie

Die Hospizakademie ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

• zu geringer Teilnehmerzahl,
• kurzfristigem Ausfall von Referentinnen oder Referenten,
• höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden dann vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden bestehen nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Hospizakademie.
Bei einer wesentlichen Änderung der Veranstaltung (z. B. Wechsel von Referierenden, Termin- oder Ortsverlegung) werden die Teilnehmenden rechtzeitig informiert. In diesem Fall steht den Teilnehmenden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

7. Teilnahmebescheinigung und Zertifizierung
Nach erfolgreicher Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Sofern für eine Veranstaltung Fortbildungspunkte oder Zertifizierungen vorgesehen sind, werden diese entsprechend den jeweils geltenden Vorgaben ausgewiesen und vergeben.

8. Haftung
Die Hospizakademie haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Hospizakademie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet die Hospizakademie nur, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Hospizakademie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.
Eine weitergehende Haftung der Hospizakademie ist ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere persönliche Wertgegenstände, sowie für Fahrzeuge der Teilnehmenden wird keine Haftung übernommen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9. Datenschutz (Kirchliches Datenschutzgesetz – KDG)
Die Hospizakademie verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG).

9.1 Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung des Teilnahmevertrages gemäß § 6 Abs. 1 lit. c KDG sowie – soweit erforderlich – zur Wahrung berechtigter Interessen der Hospizakademie gemäß § 6 Abs. 1 lit. g KDG.
Sofern eine Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

9.2 Verarbeitete Datenkategorien
Im Rahmen der Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen werden insbesondere folgende Daten verarbeitet:
• Stammdaten (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
• Zahlungs- und Rechnungsdaten
• Veranstaltungsbezogene Informationen (z. B. gebuchte Kurse, Teilnahmehistorie)

9.3 Empfänger der Daten
Eine Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist (z. B. an Referierende, Kooperationspartner oder Abrechnungsstellen) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

9.4 Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung der Veranstaltung sowie unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

9.5 Rechte der betroffenen Personen
Teilnehmende haben nach Maßgabe des KDG insbesondere folgende Rechte:
• Recht auf Auskunft (§ 17 KDG)
• Recht auf Berichtigung (§ 18 KDG)
• Recht auf Löschung (§ 19 KDG)
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (§ 20 KDG)
• Recht auf Datenübertragbarkeit (§ 22 KDG), soweit anwendbar
• Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen (§ 23 KDG)

Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen kirchlichen Datenschutzaufsicht.

10. Vertraulichkeit
Die Hospizakademie verpflichtet sich sowie alle eingesetzten Referierenden und Mitarbeitenden zur Wahrung der Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Veranstaltungen bekannt gewordenen personenbezogenen oder sensiblen Informationen. Gleichzeitig verpflichten sich auch alle Teilnehmenden zur Vertraulichkeit über personenbezogene Inhalte aus den Veranstaltungen.
Dies gilt insbesondere für Selbsterfahrungsanteile, Fallbesprechungen und Gruppenprozesse.

11. Hausrecht und Verhaltensregeln
Die Hospizakademie übt in ihren Veranstaltungsräumen das Hausrecht aus.
Den Anweisungen der Mitarbeitenden der Hospizakademie sowie der von ihr beauftragten Personen ist während der Veranstaltungen Folge zu leisten.

Die Hospizakademie ist berechtigt, Teilnehmende von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn diese den Ablauf erheblich stören, gegen Verhaltensregeln verstoßen oder die Sicherheit oder das Wohl anderer Teilnehmender beeinträchtigen.

In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, sofern der Ausschluss durch ein schuldhaftes Verhalten der betroffenen Person verursacht wurde.

12. Urheberrechte
Die im Rahmen der Veranstaltungen ausgehändigten oder digital bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung außerhalb des persönlichen Gebrauchs ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Hospizakademie bzw. der jeweiligen Rechteinhaber nicht gestattet.

Dies gilt insbesondere auch für die Weitergabe an Dritte sowie für die Nutzung zu gewerblichen oder institutionellen Zwecken.

Aufzeichnungen von Veranstaltungen (Audio, Video oder Screenshots) sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Hospizakademie zulässig.

13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung des kirchlichen Datenschutzrechts (KDG), soweit einschlägig.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Hospizakademie Saar.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.