Indikation des*der Ärzt*in und Wille des*der Patient*in: Therapieentscheidungen bei Eingeschränkt-, bzw. Nicht-Einwilligungsfähigen Patient*innen
Bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit zählt der frühere oder mutmaßliche Wille
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Indikation des*der Ärzt*in und Wille des*der Patient*in: Therapieentscheidungen bei Eingeschränkt-, bzw. Nicht-Einwilligungsfähigen Patient*innen
Bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit zählt der frühere oder mutmaßliche Wille der Patient*innen. Vorsorge wie Patientenverfügung oder Bevollmächtigte erleichtert Entscheidungen. Darüber wollen wir mit Expert*innen diskutieren.