Koordination in ambulanten Hospizdiensten
laut Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V
Dieser Kurs wendet sich an alle Mitarbeitenden im Hospiz- und Palliativbereich, die eine Anerkennung als Koordinationsfachkraft gemäß § 39a SGB V erreichen wollen. Der Alltag einer Koordinatorin oder eines Koordinators hat viele Facetten: Erstgespräche in Familien, Leitungsaufgaben, Vertretung der Einrichtung nach außen, Akquise, Qualifizierung und Koordination von Ehrenamtlichen, Kontakte zu Kooperationspartnern. In diesem Seminar werden grundlegende Kenntnisse für die Organisation und Koordination eines ambulanten Hospizdienstes vermittelt.
Inhalte u.a.:
- Grundlagen der ambulanten Hospizarbeit und Selbstverständnis des ambulanten Hospizdienstes
- Aufgaben in der Organisation „Ambulanter Hospizdienst“
- Gewinnung, Qualifizierung, Einbindung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Kommunikation
- Koordination und Psychohygiene
Das Seminar richtet sich an:
Koordinator*innen von Hospizdiensten, Einsatzleiter*innen ehrenamtlicher Hospizbegleiter*innen und Interessierte, die sich für die Tätigkeit als Koordinationsfachkraft qualifizieren möchten.
Kategorie
Hospizarbeit
termin
08. – 13. September 2025
jeweils 09.00 – 17.00 Uhr
Kosten
650 €*
inkl. Tagungsverpflegung
veranstaltungsort
Hospizakademie Saar
Eisenbahnstraße 10
66117 Saarbrücken
*15% Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr erhalten alle Mitarbeiter*innen unserer Gesellschafter. Weitere Informationen dazu erhalten Sie HIER.
Dieses 40-stündige Seminar entspricht den Vorgaben der Rahmenvereinbarung nach §39a Abs. 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002 i. d. F. vom 21.11.2022.
Zum Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat als „Koordination in ambulanten Hospizdiensten“.
Anmeldung Seminar „Koordination in ambulanten Hospizdiensten“
(Anmeldung bis zum 29.08.2025 möglich)