Umgang mit Sterbewünschen
Derzeit wird in der Fachwelt und in der Gesellschaft das Thema „Umgang mit Todeswünschen und assistiertem Suizid“ intensiv diskutiert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020 zum assistierten Suizid haben sich viele christliche Träger klar positioniert und lehnen eine Förderung der Selbsttötung ab, weil diese unvereinbar ist mit dem Auftrag, kranken, schwachen und alten Menschen und Menschen mit Behinderungen beizustehen und für sie da zu sein.
Der Deutsche Bundestag wollte in der aktuellen Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung des assistierten Suizids verabschieden, was jedoch nicht erfolgt ist, weil sich keine Mehrheit für einen der beiden Gesetzesentwürfe finden ließ. Der Deutsche Ärztetag hat bereits die berufsrechtlichen Regelungen für Ärztinnen und Ärzte zur Suizidhilfe liberalisiert.
Mitarbeitende der Gesundheits-, Alten- und Eingliederungshilfe wünschen sich mehr Sicherheit im Umgang mit geäußerten Todeswünschen bzw. der Bitte um Beihilfe zum Suizid.
Zielgruppe sind hauptamtliche Mitarbeitende in stationären und ambulanten Diensten.
Kategorie
Palliative Care
termin
06. Februar 2024
09.00 – 17.00 Uhr
Kosten
95 €*
inkl. Tagungsverpflegung
veranstaltungsort
Ambulantes Hospiz
St. Michael Völklingen
Rathausstraße 19
66333 Völklingen
*15% Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr erhalten alle Mitarbeiter*innen unserer Gesellschafter. Weitere Informationen dazu erhalten Sie HIER.
Anmeldung Workshop Umgang mit Sterbewünschen
(Anmeldung bis zum 26.01.2024 möglich)